Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 überarbeitet worden. Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1. Januar 2021 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:
Steuernews
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Der Durchschnittssatz der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft beträgt derzeit neun Prozent, wie aus einer Unterrichtung (20/9625) der Bundesregierung an den Bundestag hervorgeht. Nach Paragraf 24 Absatz 5 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) überprüft das Bundesministerium der Finanzen jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes im Sinne des Paragrafen 24 Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung.
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten.
52 Milliarden Euro sind im Jahr 2021 in Deutschland vererbt oder verschenkt worden, fünf Milliarden Euro davon in den neuen Bundesländern und Berlin. Das geht aus einer detaillierten Auflistung über das steuerlich festgesetzte geerbte und geschenkte Vermögen in einer Antwort der Bundesregierung (20/9508) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/9114) hervor.