Freiwillige Beitragszahlungen an wegen Lockdown geschlossenes Fitnessstudio als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt
Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts entschied über die Umsatzbesteuerung von Beiträgen an ein (geschlossenes) Fitnessstudio.