Steuerliche Privilegierung von „Millionärsfonds“ zulässig
Das Investmentgesetz ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt. Dies hat der 12. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem am 27.02.2023 veröffentlichten Urteil.