Fristverlängerung bei den Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen
Es geht voran: Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) konnte in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) erreichen, dass die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. Juni 2023 verlängert wird. Hierfür gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 18. August 2022 grünes Licht. In Zeiten von Fristenballungen bei der Grundsteuer, den Jahresabschlüssen und Einkommensteuererklärungen eine wichtige Entlastung für alle Steuerberater*innen und ihre Teams.