Mieterabfindungen können Herstellungskosten darstellen
Der 4.Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass an Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen zu anschaffungsnahem Herstellungsaufwand führen.