Berlin: Senat beschließt neue, marktübliche Erbbauzinssätze
Für den Berliner Erbbaurechts- und Grundstücksmarkt wurde eine aktuelle Marktanalyse durchgeführt, die zur Ermittlung neuer, marktüblicher Erbbauzinssätze geführt hat. Die neuen Sätze gelten für künftige Erbbaurechtsverträge des Landes.