Gebäude: Kürzere Restnutzungsdauer kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden
Wird im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden. Dies hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.