Unentgeltliche Mahlzeitengestellung auf Flügen von über 6 Stunden ist kein Arbeitslohn
Der 14. Senat des FG Düsseldorf hat entschieden, dass dem Flugpersonal durch die Mahlzeitengestellung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn zugewandt wurde und somit keine Lohnsteuer nachgefordert werden durfte.