Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit
Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, so ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit ihrem Zinsanteil nicht gesondert als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Das geht aus einem BFH-Urteil hervor.