Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Techno- und House-Konzerte
Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus "Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler" steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines "Durchschnittsbesuchers" den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH).