Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat in drei Musterverfahren entschieden, dass die Stadt Dortmund gegenüber Wettbürobetreibern rechtmäßig Wettbürosteuern festgesetzt hat. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden.