Keine Kappung der Kirchensteuerprogression bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Mit rechtskräftigem Gerichtsbescheid hat der 4. Senat des Finanzgerichts Münster zum Erlass von Kirchensteuer wegen Kappung der Progression bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen neben tariflichen Einkünften Stellung genommen.







