Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit ohne besonderes Aussetzungsinteresse
Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg sind in den letzten Wochen zahlreiche Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden eingegangen. In diesen machen die Antragsteller zu einem großen Teil geltend, dass die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer verfassungswidrig seien, und möchten einen Zahlungsaufschub bis zu einer endgültigen Entscheidung über diese Frage erreichen. Dem Anschein nach stehen hinter diesen oft wortgleichen Anträgen Informationen, die über einen YouTube-Kanal verbreitet werden.







