Bundestag: Kalte Progression belastet Steuerpflichtige mit 273 Euro
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den sechsten Steuerprogressionsbericht als Unterrichtung zugeleitet (). Dieser dient als Basis zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression. Diese bezeichnet Steuermehrbelastungen, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen, also die Realeinkommen unverändert bleiben, und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs somit zu einem Anstieg der steuerlichen Durchschnittsbelastung kommt.