Elektronische Registrierkassen sind mit TSE zu sichern – Finanzämter in Thüringen prüfen die Einhaltung
Sämtliche Übergangsregelungen und gewährte Erleichterungen bei der Anschaffung oder Aufrüstung sowie dem Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bei elektronischen Kassensystemen sind inzwischen ausgelaufen.