Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen
Der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat entschieden, dass die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.