Forschungspreisgeld als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors
Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass ein Forschungspreisgeld, welches ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist.






