Zuteilung von PayPal-Aktien durch ebay-«Spin-Off» nicht einkommensteuerpflichtig
Ebay-Aktionäre müssen für die Zuteilung von PayPal-Aktien keine Einkommensteuern zahlen. Dies hat der 9. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden.
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Die Bundesregierung wird den Kommunen nicht wie im vergangenen Jahr die Gewerbesteuerausfälle wegen der Corona-Pandemie anteilig ausgleichen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/27496) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grüne (19/26506) hervor. Der Ausgleich im vergangenen Jahr sei auf Grundlage einer einmaligen Ausnahmeregelung im Grundgesetz erfolgt. Im Rahmen der geltenden Finanzverfassung sei eine derartige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2021 daher nicht möglich.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat im zweiten Rechtsgang entschieden, dass auf die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten im Jahre 2013 die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 Einkommensteuergesetz –EStG– nicht anwendbar ist, da die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten in dem Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2017 nicht atypisch gewesen ist.
Der 4. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat entschieden, dass das Hamburger Hafengebiet für einen Hafenarbeiter, der im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung seines Arbeitgebers bei verschiedenen Hafeneinzelbetrieben auf diesem Gebiet eingesetzt wird, „dasselbe typischerweise arbeitstäglich aufzusuchende weiträumige Tätigkeitsgebiet“ darstellt, sodass Fahrten zwischen Wohnung und dem Hafenzugang nur mit der Entfernungspauschale berücksichtigt werden können.
In einer aktuellen Entscheidung hatte der 11. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist. Das Gericht hat diese Frage verneint und der Klage stattgegeben.
Kein Recht eines Dritten auf Einsichtnahme in die Steuerakten eines Steuerpflichtigen – auch nicht, wenn gegen den Steuerpflichtigen der Verdacht des Betrugs zum Nachteil des die Akteneinsicht Begehrenden besteht. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Es ist nicht unbillig, Stückzinsen bei der Veräußerung ererbter Investmentanteile mit dem Abgeltungsteuersatz zu belasten, wenn diese auf einen Zeitraum vor dem Erbfall entfallen und daher bereits der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dies hat der 7. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.