FG Berlin-Brandenburg entscheidet zu Auslegungsfragen des einfachen Rechts bei der neuen Grundsteuer
In zwei Urteilen hatte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg Gelegenheit, zu Fragen der Auslegung des neuen Grundsteuerrechts zu entscheiden. Auf die Frage, inwieweit die Neuregelungen verfassungsgemäß sind (vgl. dazu die Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2024, Az. 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23, ), kam es in beiden Fällen nicht streitentscheidend an.