Kein Vertrauensschutz für „schlafende Landwirte“ trotz fehlerhafter Behandlung landwirtschaftlicher Grundstücke als Privatvermögen durch das Finanzamt
Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass im Fall eines sog. schlafenden Landwirts - im Anschluss an das BFH-Urteil vom 12. März 2020 VI R 35/17, BFH/NV 2020, 849 - eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen auch dann nicht in Betracht kommt, wenn die Finanzverwaltung parzellenweise verpachtete landwirtschaftliche Grundstücke fehlerhaft als Privatvermögen behandelt hat.