Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten – Klage im zweiten Rechtsgang stattgegeben
Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Immer bestens informiert
Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass vorweggenommene Werbungskosten für einen Forschungsaufenthalt in den USA um für diesen Aufenthalt gewährte steuerfreie Stipendien zu kürzen sind.
Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat der Zweite Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss auf Vorlagen des Bundesfinanzhofs hin entschieden.
Die Heranziehung der als Säugling getauften Klägerin zur Entrichtung der Kirchensteuer im Erwachsenenalter war mangels ausdrücklichen Kirchenaustritts rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der BFH hat mit Urteil vom 27. September 2018 (V R 48/16) entschieden, dass ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes besteht - insbesondere des IPSC-Schießens (International Practical Shooting Confederation - IPSC) - im konkreten Einzelfall auch die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellungen der Gemeinnützigkeit erfüllen kann. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Urteils Folgendes:
Die FDP-Fraktion fordert die Berücksichtigung von Negativzinsen im Steuerrecht. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der klarstellt, dass von den Banken erhobene negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital für die belasteten Steuerpflichtigen negative Erträge sind und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können, heißt es in einem Antrag (19/15771) der FDP-Fraktion.
Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17.02.2016 sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine für das Kindergeldrecht bedeutsame Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht es als zweifelhaft an, ob ein Versicherungsvermittler, der neben seiner Vermittlungstätigkeit der Versicherungsgesellschaft dieser auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Er hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung dieser Frage gerichtet.