Geleistete Anzahlungen gehören nicht zum Verwaltungsvermögen
Geleistete Anzahlungen wirken sich nicht schädlich auf die Berechnung der Verwaltungsvermögensquote aus. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster gegen die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10.10.2013 (BStBl I 2013 S. 1272, Tz 2.1) entschieden.







