Übertragung des BEA-Freibetrags: Anforderungen an das Merkmal der regelmäßigen, nicht unwesentlichen Betreuung
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass ein Vater, der seinen bei seiner geschiedenen Ehefrau lebenden minderjährigen Sohn entsprechend dem vereinbarten Umgangsrecht nahezu an jedem zweiten Wochenende abholt und betreut, einen nicht unwesentlichen zeitlichen Betreuungsanteil i. S. v. § 32 Abs. 6 Satz 9 Alt. 2 EStG leistet und damit der Übertragung des ihm zustehenden Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrags) auf die Kindesmutter wirksam widersprechen kann.








