Auf das Krankengeld entfallende Rentenversicherungsbeiträge können nicht von der Einkommensteuer abgezogen werden
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können nicht steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Dies hat der 11. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden.