Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen
Das Finanzgericht Münster hat mit zwei Urteilen entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen – anders als bei Nachzahlungszinsen – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.